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Fragen/Antworten zu SEPA

Müssen die vorhandenen Bankleitzahlen und Kontonummern im MM manuell in IBAN/BIC umgewandelt werden?

Nein. Mit dem Einspielen des Updates werden die vorhandenen Bankleitzahlen und Kontonummern automtisch in IBAN und BIC umgerechnet. Sie können im MM weiterhin entweder die Bankleitzahlen und  Kontonummer oder IBAN eingegeben. Die anderen fehlenden Daten werden automatisch ergänzt. Somit werden wir für eine gewisse Zeit (bis die Umstellung vollkommen auf SEPA durchgeführt wurde) BLZ/Konto und IBAN/BIC parallel führen.

 

Müssen die Mandate extern verwaltet werden?

Nein. Wir integrieren in den MM eine kleine Mandatsverwaltung. Sie können pro Zahler/Schüler/Fach ein eigenes Mandat mit folgenden Daten hinterlegen: IBAN/BIC, Datum der Erteilung, Mandatsreferenz, Datum ab wann gültig und Datum der Kündigung

Das Mandat selbst kann eingescannt und somit auch hinterlegt werden.

Die Mandatsreferenznummer kann automatisch vergeben werden (konfigurierbar) und das Datum der letzten Verwendung wird automatisch eingetragen (wichtig, da Mandate die 36 Monate nicht benutzt wurden nicht mehr verwendet werden dürfen)

 

Muss ich vor jeder Abbuchung per SEPA-Lastschrift eine Pre-Notification (Vorabankündigung) dem Zahlungspflichtigen zukommen lassen?

Nein. Eine Jahresrechnung oder Jahresbescheid genügt, wenn darauf Ihre Gläubiger-ID, die Mandatsreferenznummer und Abbuchungstermine und beträge stehen. Auch die Mitteilung wie z.B. „Künftig buchen wir monatlich von Ihrem Konto IBAN/BIC die Beträge ab“ reicht als Vorabkündigung aus.

 

Muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat für eine bereits existierende Einzugsermächtigung erteilt werden?
Nein. Bereits erteile schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden. Dies ist aufgrund der im Juli 2012 erfolgten Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute in Deutschland möglich. Zu beachten ist dabei, dass der Lastschrifteinreicher den Zahler vor dem ersten SEPA-Basislastschrifteinzug über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten hat.

 

Genügt ein Mandat für eine Familie (Zahlungspflichtigen) oder muss für jede Unterrichtsbelegung (Vertrag) ein eigenes Mandat erteilt werden?

 

Die Erfahrungen zeigen, dass Sie auf jeden Fall ein Mandat pro Zahlungspflichtigen haben sollten. Der Aufwand zur Verwaltung der Mandate pro Fachbelegung ist gegenüber dem Nutzen nicht gerecht fertigen (Rücklastschriften, Kosten, etc.).

Deshalb unsere Empfehlung: Verwalten Sie nur ein Mandat pro Zahlungspflichtigen und falls nötig weitere Mandate für abweichende Kontoverbindungen.